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„instructeur de natation“ (m/w/d) mit CATP / DAP und Meisterbrief

MERKBLATT

zu den Einstellungsbedingungen als Arbeitnehmer

„instructeur de natation“ (m/w/d) mit CATP / DAP und Meisterbrief

 

Die Stadtverwaltung Grevenmacher stellt für das städtische Freibad einen Arbeitsnehmer (m/w/d) mit manueller Tätigkeit im Beruf „instructeur de natation“ mit CATP / DAP ein.

Arbeitsvertrag: unbefristet.

Beschäftigungsgrad: 100%.

Einstellung: ab März 2027

Einstellungsbedingungen:

–      Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU;

–      Sprachkenntnisse in Luxemburgisch, Deutsch und Französisch;

–      Besitz der zivilen und politischen Rechte;

–      Führerschein der Klasse B;

–      CATP / DAP im Beruf „instructeur de natation“ (oder ein vom Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom)

Der Kandidat muss im Besitz eines Meisterbriefes als geprüfter Meister für Bäderbetriebe sein.

 

Aufgaben:

–      Überwachung der Schwimmbecken;

–      Kontrolle und Wartung aller sich im Freibad befindlichen technischen Anlagen;

–      Außerhalb der Freibadsaison hat der Arbeitnehmer jede ihm übertragene aufgetragene Arbeit zu verrichten, seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende andere Aufgaben anzunehmen und diese gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen, auch wenn diese nicht in seinen direkten Arbeitsbereich fallen.

Der Schöffenrat hat das Recht, den Arbeitsnehmer je nach den Erfordernissen der Verwaltung in jeder Abteilung der Stadt Grevenmacher einzusetzen.

Während der Freibadsaison sind die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten mittels eines vom Schöffenkollegium aufgestellten Dienstplans geregelt. Des Weiteren wird Urlaubsanträgen während der Freibadsaison nur in Ausnahmefällen stattgegeben.

Außerhalb der Freibadsaison sind die Arbeitszeiten von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Beizufügende Unterlagen:

–      Bewerbungsschreiben;

–      Ausführlicher Lebenslauf mit Foto;

–      Kopie des CATP / DAP- Diploms / des Meisterbriefes;

–      Geburtsurkunde (nicht älter als 2 Monate);

–      Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 2 Monate)

–      Passfoto

–      Kopie eines Ausweisdokumentes;

–      Kopie des Führerscheins.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt

 

Beschäftigungsbedingungen und Vergütung:

Spätestens bei Dienstantritt muss der Kandidat die für die Ausübung seines Amtes erforderliche körperliche Eignung nachweisen. Die körperliche Eignung wird vom Arbeitsarzt auf Antrag der Gemeindeverwaltung festgestellt.

Die Feststellung der körperlichen Untauglichkeit durch den Arbeitsarzt, auch nachdem der betreffende Arbeitnehmer seine Arbeit aufgenommen hat, führt zur Auflösung des Arbeitsvertrags.

Die Einstellung erfolgt durch Unterzeichnung eines unbefristeten Arbeitsvertrages nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages der Stadt Grevenmacher.

Die ersten drei Monate ab dem Datum des Dienstantritts gelten als Probezeit.

Der Arbeitnehmer wird in die ME-Laufbahn (Gehaltsgruppen 6, 7 und 8) des Kollektivvertrags für die Angestellten der Stadt Grevenmacher eingestuft.

Die ersten zwei Jahre ab dem Datum der Einstellung sind grundsätzlich eine Einarbeitungszeit und werden auf der Grundlage der ersten Stufe der ME-Laufbahn (147 Indexpunkte – 3.684,87.-€, bezahlt).

Nach einer positiven Beurteilung am Ende der Einarbeitungszeit wird die endgültige Laufbahn des Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vordienstzeit festgelegt.

Je nach Berufserfahrung kann der Schöffenrat beschließen, die Einarbeitungszeit zu verkürzen oder ganz darauf zu verzichten.

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Kompensationsprämie (13 Indexpunkte – 325,87.-€), eine Essenszulage (11 Indexpunkte – 275,74.-€) und Kleidergeld (2 Indexpunkte – 50,13.-€). Gegebenenfalls erhält der Arbeitnehmer eine Familienzulage von 29 Indexpunkten – 726,95.-€.

Das Gehalt wird zu Beginn des Folgemonats gezahlt, für den das Gehalt fällig ist, spätestens jedoch am 5. des Monats.

Eine Jahresendzulage wird zusammen mit dem Dezembergehalt gezahlt.

Verschiedenes:

Der Arbeitnehmer wird bei der Caisse Nationale de Santé und der Caisse Nationale d’Assurance Pension angemeldet.

Die Kandidaten werden gebeten Ihre Bewerbung bis spätestens Dienstag, den 1. Dezember 2026 über die Plattform „Skeeled“ (www.grevenmacher.lu – Veröffentlichungen – Jobs) einzureichen.

 

Die Personalabteilung steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Tel.: 75 03 11 -2021 (Frau Steffen) oder -2031 (Herr Lanser)

E-Mail: personnel@grevenmacher.lu

circleInformations

„instructeur de natation“ (m/w/d) mit CATP / DAP und Meisterbrief

À durée indéterminée (CDI)

30/10/2026

Grevenmacher

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